Landeselternschaft der integrierten Schulen NRW

Damit Bildung von morgen heute kommt

Mitgliedschaft

In unserer Satzung unterscheiden wir zwischen fördernden und ordentlichen Mitglieder:

+ Ordentliches Mitglied kann nur werden, wer durch seine Schulpflegschaft delegiert wird.  Jede Schulpflegschaft kann 2 Mitglieder delegieren+.
+ Förderndes Mitglied kann jede Person werden.

Wie funktioniert das?
Noch haben wir kein schickes Aufnahmeformular Nutzt das Kontaktformular!!
Schickt uns Eure Angaben und dann geht es los 


Und was schreibt ihr?
+ Bei fördernden Mitglieder reichen die einfachen Adressdaten.

  • Bei ordentlichen Mitgliedern hätten wir gerne

a) den Namen Eurer Schule, 

b) Deine Kontaktdaten und 

c) die Kontaktdaten, wenn bei Euch 2 Personen Mitglied werden.

d) eine kurze Mitteilung, wieviele Züge bei Euch in der 5. Klasse der Schule vorhanden sind.

Und dann die Frage: Was kostet es?

Das Beitragssystem ist wie folgt:

  • Fördernde Mitglieder: 30,00 EUR
  • Ordentliche Mitglieder

Bei 4- zügigen Schulen: 100,00 EUR
Bei 5- und 6 zügigen Schulen 125,00 EUR
Bei 7 und mehr zügigen Schulen 150,00 EUR


Das sind die geplanten Mindestbeiträge. Häufig werden diese von Fördervereinen, aus dem Schulbudget übernommen. Auch eine Sammlung nach dem SchulG ist dann möglich, wenn wir die Anerkennung nach § 77 SchulG haben werden.

Und nun ein Wort zum Begriff „ordentliches“ und förderndes Mitglied: Wir hoffen Dich als Mitglied zu gewinnen. Die Frage darf nicht sein, ob ein förderndes Mitglied nur fordern soll: Wir brauchen Deine Gedanken, Deine Ideen, aber auch Deine Tatkraft: Wir als Elternverband sind ein Verband von Ehrenamtlichen. Lass Dich gewinnen bei uns mitzuarbeiten.